Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 19.07.2012 - 7 U 84/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Forderungsausfallversicherung in der Privathaftpflichtversicherung: Reichweite der Erweiterung des Deckungsschutzes auf Vermögensschäden; Unklarheit einer Verweisungsklausel
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintrittspflicht einer Forderungsausfallversicherung in der privaten Haftpflichtversicherung für reine Vermögensschäden
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AHB § 1
Eine Erweiterung auf Vermögensschäden findet selbst bei besonders vereinbarter Einbeziehung in den Deckungsschutz der Haftpflichtversicherung nicht statt - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eintrittspflicht einer Forderungsausfallversicherung in der privaten Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Eine Erweiterung auf Vermögensschäden findet selbst bei besonders vereinbarter Einbeziehung in den Deckungsschutz der Haftpflichtversicherung nicht statt
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Eine Erweiterung auf Vermögensschäden findet selbst bei besonders vereinbarter Einbeziehung in den Deckungsschutz der Haftpflichtversicherung nicht statt
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 20.04.2012 - 4 O 129/11
- OLG Stuttgart, 19.07.2012 - 7 U 84/12
- BGH, 13.02.2013 - IV ZR 260/12
Papierfundstellen
- VersR 2013, 98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Celle, 30.04.2009 - 8 U 11/09
Umfang des Versicherungsschutzes einer Haftpflichtversicherung für Verschulden …
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2012 - 7 U 84/12
Mit Rücksicht auf die zur Auslegung vergleichbarer Klauseln ergangenen Entscheidungen des OLG Celle vom 30.04.2009 im Verfahren 8 U 11/09 sowie vom 12.08.2010 im Verfahren 8 U 240/09 - den selben Versicherungsfall betreffend - hat der Senat die Revision zugelassen. - OLG Celle, 12.08.2010 - 8 U 240/09
Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung für betrügerische …
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.2012 - 7 U 84/12
Mit Rücksicht auf die zur Auslegung vergleichbarer Klauseln ergangenen Entscheidungen des OLG Celle vom 30.04.2009 im Verfahren 8 U 11/09 sowie vom 12.08.2010 im Verfahren 8 U 240/09 - den selben Versicherungsfall betreffend - hat der Senat die Revision zugelassen.